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Zebra ZD420, ZD42042-D0E000EZ, 203dpi, Thermo, Etikettendrucker, USB

Oberland Group GmbH
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Zuletzt aktualisiert am 06. Aug. 2024 10:46:48 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
ZD42042-D0E000EZ
Marke
Zebra
EAN
nichtzutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Oberland Group GmbH
Philipp Koppisch
Robert-Bosch-Straße 1
61267 Neu-Anspach
Germany
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:liaM-Emoc.dnalrebo@ofni
Oberland Group GmbH Robert-Bosch-Straße 1 61267 Neu Anspach Deutschland / Germany E-Mail: info@oberland.com Support: support@oberland.com Telefon: 06081 966 44 66 Telefax: 06081 966 44 67 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Sitz der Gesellschaft: Neu Anspach HRB: 12258 Art der Gesellschaft: GmbH Geschäftsführer: Philipp Koppisch Umsatzsteuer-ID: DE246008066 Amtsgericht: Bad Homburg v.d.H.
USt-IdNr.:
  • DE 246008066
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Für Wiederverkäufer, Öffentliche Einrichtungen und Gewerbetreibende.
 
1. Geltung
 
Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Beratungen und Reparaturen, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden (nachfolgend "Besteller" genannt) nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Besteller - selbst in Abweichungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
 
2. Angebot und Abschluss
 
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
 
3. Versand und Gefahrübergang
 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung abLager Neu-Anspach vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
 
4. Liefertermine
 
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
 
5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
 
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offen zu legen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruchs sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
7. Auskünfte und Beratung, Internet
 
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert oder garantiert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen ändern sich ohne Benachrichtigung der Kunden.
 
8. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln, Verjährung
 
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Im Fall einer berechtigten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung - nach unserer Wahl im Wege der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache - berechtigt und verpflichtet. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen; dies setzt jedoch den erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung voraus, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich (§§ 323 Abs. 2, 440, 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Jegliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware vom Besteller oder von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Wir stehen nicht für Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs - einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien - ein. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren bei einer Kaufsache ein Jahr nach Ablieferung der Sache, bei Werkleistungen ein Jahr nach der Abnahme. Dies gilt auch für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche; auf diese findet im Übrigen Ziffer 9 Anwendung. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 bzw. des § 639 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
9. Haftungsbeschränkungen
 
Soweit es um Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen geht, haften wir für sämtliche sich ergebene Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Kaufsache oder einer Werkleistung sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. In den sonstigen Fällen gelten die nachfolgenden Regelungen. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von uns verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, die nicht auf Mängeln beruhen, verjähren innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung des Anspruchs. Diese Verjährungsfrist von zwei Jahren gilt jedoch nicht in den im zweiten Absatz dieser Ziffer geregelten Fällen sowie bei grob fahrlässigem Verhalten; in diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelung. Soweit die Verjährung nach der gesetzlichen Regelung zu einem früheren Zeitpunkt eintritt, hat diese Vorrang vor den vertraglichen Verjährungsbestimmungen.
 
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter diese AGB fallen ist Bad-Homburg v.d.H. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UN-Kaufrecht, Übereinkommen vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.
 
11. Individualvereinbarungen
 
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
12. Sonstiges
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN-Nummer:
  • 12258,HRB 12258
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